Nach Schmidt und Unsicker, 2003: „Als Krankheit wird das Vorliegen
von Symptomen und/oder Befunden bezeichnet, die als Abweichung von
einem physiologischen Gleichgewicht oder einer Regelgröße
(Norm) interpretiert werden können und die auf definierte Ursachen
innerer oder äußerer Schädigungen zurückgeführt
werden können.“ – Aber: „Abweichungen von einem
physiologischem Gleichgewicht, einer Regelgröße, einer
Organfunktion oder einer Organstruktur sind oft schwer zu beurteilen,
weil manche physiologische Regelgrößen eine beachtliche
Streuung aufweisen.“
Im Versicherungsrecht der GKV wird Krankheit definiert als ein:
„Objektiv fassbarer, regelwidriger, anomaler körperlicher
oder geistiger Zustand, der die Notwendigkeit einer Heilbehandlung
erfordert und zur Arbeitsunfähigkeit führen kann.“
Dabei wird die Aufmerksamkeit nur auf die Behandlungsbedürftigkeit
gelenkt. In diesem Sinne liegt Krankheit nur dann vor, wenn
Behandlungsbedürftigkeit besteht, um beispielsweise Schmerzen
zu beheben, zu lindern, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten
oder wiederherzustellen oder die zukünftige Erwerbsfähigkeit
zu beeinflussen. Ungeachtet dessen, dass es sehr schwierig
ist, objektiv zu bestimmen, wo Gesundheit aufhört und
damit Krankheit anfängt, wird die Krankheit als Abweichung
von der Norm verstanden.
„Krankheit beinhaltet mehr als nur körperliche Fehlfunktion
oder Schädigung. Auch beschädigte Identität oder
länger anhaltende Angst- oder Hilflosigkeitsgefühle müssen
wegen ihrer negativen Auswirkungen auf Denken, Motivation und Verhalten
aber auch auf das Immun- und Herz-Kreislaufsystem als Krankheitssymptome
begriffen werden.“
Menschen können schon bei einer nur geringen Störung der
Körperfunktionen und teilweise auch ohne derartige Störungen,
beispielsweise bei einer pessimistischen Grundstimmung, eine Unfähigkeit
zu beruflicher Tätigkeit empfinden und erleben.
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