Definition Gesundheit und Krankheit

 
Definition Gesundheit

Die wohl bekannteste Definition von Gesundheit wurde durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschrieben: „Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen.“ („Health is a state of complete physical, mental and social wellbeing and not merely the absence of disease or infirmity.”)

Gleichzeitig gibt es aber auch diverse andere Definitionen für Gesundheit. Hier einige Beispiele:

• Nach T. Parson (Medizinsoziologe): „Gesundheit ist ein Zustand optimaler Leistungsfähigkeit eines Individuums, für die wirksame Erfüllung der Rollen und Aufgaben für die es sozialisiert (Sozialisation = Einordnungsprozess in die Gesellschaft, Normen- und Werteübernahme) worden ist.“

• Hurrelmann (1990) definiert Gesundheit als: „ Zustand des objektiven und subjektiven Befindens einer Person, der gegeben ist, wenn diese Person sich in den physischen, psychischen und sozialen Bereichen ihrer Entwicklung im Einklang mit den eigenen Möglichkeiten und Zielvorstellungen und den jeweils gegebenen äußeren Lebensbedingungen befindet.“

• „Gesundheit ist eine Fähigkeit zur Problemlösung und Gefühlsregulierung, durch die ein positives seelisches und körperliches Befinden – insbesondere ein positives Selbstwertgefühl – und ein unterstützendes Netzwerk sozialer Beziehungen erhalten oder wieder hergestellt wird.“

Es ist sehr wichtig, dass die Definition von Gesundheit nicht nur das Fehlen von Krankheit und Gebrechen charakterisiert, dies würde der Komplexität des zu beschreibenden Phänomens nicht genügen. Denn in diesem Fall würde das Definitionsproblem ausschließlich auf die Bestimmung von Krankheit reduziert werden und der Begriff der Gesundheit wäre nur der Abgrenzungsbegriff gegenüber dem Phänomen der Krankheit.




 
Definition Krankheit

Nach Schmidt und Unsicker, 2003: „Als Krankheit wird das Vorliegen von Symptomen und/oder Befunden bezeichnet, die als Abweichung von einem physiologischen Gleichgewicht oder einer Regelgröße (Norm) interpretiert werden können und die auf definierte Ursachen innerer oder äußerer Schädigungen zurückgeführt werden können.“ – Aber: „Abweichungen von einem physiologischem Gleichgewicht, einer Regelgröße, einer Organfunktion oder einer Organstruktur sind oft schwer zu beurteilen, weil manche physiologische Regelgrößen eine beachtliche Streuung aufweisen.“

Im Versicherungsrecht der GKV wird Krankheit definiert als ein: „Objektiv fassbarer, regelwidriger, anomaler körperlicher oder geistiger Zustand, der die Notwendigkeit einer Heilbehandlung erfordert und zur Arbeitsunfähigkeit führen kann.“ Dabei wird die Aufmerksamkeit nur auf die Behandlungsbedürftigkeit gelenkt. In diesem Sinne liegt Krankheit nur dann vor, wenn Behandlungsbedürftigkeit besteht, um beispielsweise Schmerzen zu beheben, zu lindern, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen oder die zukünftige Erwerbsfähigkeit zu beeinflussen. Ungeachtet dessen, dass es sehr schwierig ist, objektiv zu bestimmen, wo Gesundheit aufhört und damit Krankheit anfängt, wird die Krankheit als Abweichung von der Norm verstanden.

„Krankheit beinhaltet mehr als nur körperliche Fehlfunktion oder Schädigung. Auch beschädigte Identität oder länger anhaltende Angst- oder Hilflosigkeitsgefühle müssen wegen ihrer negativen Auswirkungen auf Denken, Motivation und Verhalten aber auch auf das Immun- und Herz-Kreislaufsystem als Krankheitssymptome begriffen werden.“
Menschen können schon bei einer nur geringen Störung der Körperfunktionen und teilweise auch ohne derartige Störungen, beispielsweise bei einer pessimistischen Grundstimmung, eine Unfähigkeit zu beruflicher Tätigkeit empfinden und erleben.